Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 08.01.2026
- 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns als Auftragnehmer und unseren Kunden als Auftraggeber.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- Ausführung der beauftragten Leistung.
Technische Änderungen sowie geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
Abweichungen vom Angebot sind zulässig, wenn sie auf zusätzlichen Leistungen, unvorhersehbarem Mehraufwand oder technischen Erfordernissen beruhen.
- 3 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Kosten für Anfahrt, Lieferung, Versand, Entsorgung oder Sonderleistungen sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
- 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Materialien, die speziell für einen Auftrag beschafft werden, können vorab in Rechnung gestellt werden und sind innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
Bei einem Auftragswert von über 4.000 € gelten folgende Abschlagszahlungen:
- 50 % bei Arbeitsbeginn / Materialbestellung
- 40 % bei fortgeschrittenem Baufortschritt
- 10 % nach Fertigstellung
- 5 Zahlungsverzug und Mahnwesen
Erfolgt bis zum Fälligkeitstermin kein Zahlungseingang, senden wir eine kostenfreie Zahlungserinnerung (ab dem 14. Tag).
Gerät der Auftraggeber weiterhin in Verzug, sind wir berechtigt, folgende Mahngebühren zu berechnen:
- Mahnung (ab 21. Tag): 5,00 €
- Mahnung (ab 30. Tag): 7,50 €
- Letzte Mahnung (ab 40. Tag): 10,00 €
Zusätzlich berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 € zu erheben.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- notwendige Anschlüsse, Strom, Wasser und Zugänge bereitstehen
- Arbeitsbereiche frei zugänglich sind
- erforderliche Genehmigungen vorliegen
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- 7 Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Bei höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbaren Umständen verlängern sich Fristen angemessen.
Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entstehende Mehrkosten zu berechnen.
- 8 Ausfallentschädigung
Werden vereinbarte Termine vom Auftraggeber weniger als 3 Arbeitstage vor Ausführung abgesagt, sind wir berechtigt, bis zu 100 % der nachweislich entstandenen Ausfallkosten zu berechnen. Mit einbezogen werden eingeplante Mitarbeiter, bestelltes Material und andere abgelehnte Aufträge.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt gilt nicht für fest eingebaute Werkleistungen, soweit diese wesentlicher Bestandteil des Bauwerks werden.
- 10 Abnahme
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
- sie fertiggestellt sind und
- der Auftraggeber sie in Gebrauch nimmt oder keine Mängel rügt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- 11 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Werkleistungen an Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre gemäß § 634a BGB.
Für gelieferte bewegliche Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, sofern keine längere gesetzliche Frist gilt.
Bei vom Auftraggeber gestelltem Material übernehmen wir keine Gewährleistung. Auch keine Haftung für Folgeschäden aus schlechtem Material.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- 11a Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelanzeigen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung.
Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder wird sie endgültig verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Minderung oder Rücktritt).
Schadensersatzansprüche können erst nach erfolglosem Abschluss der Nacherfüllung geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
- 12 Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – unser Firmensitz.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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